📜 Vereinsstatut 📜

Die vollständige Satzung zum herunterladen findet ihr hier ➡️ (Link)

Kurzfassung

1. Name & Sitz

Der Verein heißt „Sonnenblick“ e. V. und hat seinen Sitz in Leisnig, Jahnstraße 11b. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Chemnitz unter VR 5076 eingetragen.

2. Zweck & Aufgaben

Der Verein ist gemeinnützig und verfolgt folgende Ziele:

  • Erhaltung und Pflege der Kleingartenanlage als Erholungsraum.

  • Förderung des ökologischen Gärtnerns und Naturschutzes.

  • Unterstützung der Mitglieder durch Beratung und gemeinschaftliche Aktivitäten.

  • Zusammenarbeit mit örtlichen Institutionen.

  • Verwaltung der Kleingärten und Abschluss von Pachtverträgen mit den Mitgliedern.

Der Verein ist ehrenamtlich tätig, parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Einnahmen dürfen nur für Vereinszwecke genutzt werden.

3. Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

  • Jede volljährige Person mit Wohnsitz in Leisnig oder Umgebung, die sich aktiv am Kleingartenwesen beteiligen möchte.

Wie wird man Mitglied?

  • Durch einen schriftlichen Antrag an den Vorstand.

  • Die Mitgliedschaft wird erst wirksam nach Zahlung der Aufnahmegebühr und Anerkennung der Satzung.

  • Personen, die aus einem anderen Kleingartenverein ausgeschlossen wurden, können nicht aufgenommen werden.

4. Rechte der Mitglieder

Jedes Mitglied darf:

  • An Vereinsveranstaltungen teilnehmen.

  • Gemeinschaftseinrichtungen nutzen.

  • Sich aktiv am Vereinsleben beteiligen.

5. Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied muss:

  • Die Satzung, den Pachtvertrag und die Gartenordnung einhalten.

  • Mitgliedsbeiträge und Umlagen fristgerecht zahlen.

  • Gemeinschaftsarbeit leisten oder ersatzweise einen festgelegten Betrag zahlen.

  • Vereinsbeschlüsse akzeptieren und umsetzen.

6. Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch:

  • Freiwilligen Austritt: Schriftliche Kündigung mit 3 Monaten Frist zum Jahresende. Der Garten muss in ordentlichem Zustand übergeben werden.

  • Tod: Die Erben sind für die Räumung oder Weitergabe des Gartens verantwortlich.

  • Ausschluss: Möglich bei Verstößen gegen die Satzung oder Zahlungsrückständen über 3 Monate.

  • Streichung von der Mitgliederliste: Wenn ein Mitglied unbekannt verzogen oder länger als 3 Monate im Zahlungsrückstand ist.

Nach Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an das Vereinsvermögen.

7. Organe des Vereins

  • Mitgliederversammlung

  • Vorstand

  • Revisionskommission

8. Die Mitgliederversammlung

  • Das höchste Organ des Vereins.

  • Findet mindestens alle 4 Jahre oder bei Bedarf statt.

  • Wird vom Vorstand einberufen und mit mindestens 14 Tagen Frist angekündigt.

  • Aufgaben:

    • Wahl des Vorstands und der Revisionskommission.

    • Satzungsänderungen beschließen.

    • Finanzberichte prüfen und den Vorstand entlasten.

    • Grundsatzentscheidungen zum Verein treffen.

  • Jeder hat eine Stimme, Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

9. Der Vorstand

Besteht aus 7 Mitgliedern:

  1. Vorsitzender

  2. Stellvertretender Vorsitzender

  3. Verantwortlicher für Finanzen

  4. Schriftführer

  5. Gerätewart

  6. Verantwortlicher für die Vermietung des Gartenheims

  7. Verantwortlicher für Kultur & Feste

  • Der Vorstand wird für 4 Jahre gewählt.

  • Der geschäftsführende Vorstand (Vorsitzender, Stellvertreter, Finanzverantwortlicher) vertritt den Verein nach außen.

  • Die Vorstandsarbeit ist ehrenamtlich, Auslagen können erstattet werden.

10. Revisionskommission

  • Besteht aus 2 gewählten Mitgliedern, die nicht im Vorstand sind.

  • Prüft regelmäßig die Kassenführung und legt Berichte vor.

11. Schlichtungsverfahren

Bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder mit dem Vorstand kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Falls keine Einigung erzielt wird, kann eine gerichtliche Klärung erfolgen.

12. Finanzen & Beiträge

  • Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Umlagen, Spenden und Fördermittel.

  • Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

  • Die Kassenführung erfolgt durch den Finanzverantwortlichen und wird von der Revisionskommission geprüft.

13. Auflösung des Vereins

  • Die Auflösung kann nur durch eine Mitgliederversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden.

  • Vereinsvermögen wird für gemeinnützige Zwecke verwendet.

14. Datenschutz

  • Personenbezogene Daten werden nur für die Vereinsarbeit genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

15. Inkrafttreten

Diese Satzung wurde am 24.03.2023 beschlossen und tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.