
🧹 Gartenordnung 🧹
Die vollständige Gartenordnung zum herunterladen findet ihr hier ➡️ (Link)
Kurzfassung
Damit unsere Gartenanlage ein angenehmer Ort für alle bleibt, gibt es einige Regeln, die für alle Pächter gelten.
1. Nutzung des Gartens
Der Garten dient der Erholung und dem Anbau für den Eigenbedarf. Gewerbliche Nutzung ist nicht erlaubt.
Nachhaltiges Gärtnern ist erwünscht: Chemische Unkrautvernichter sind verboten, Pflanzenschutzmittel nur, wenn sie für den privaten Gartenbau zugelassen sind.
2. Pflege & Pflanzen
Der Garten muss gepflegt werden. Wildwuchs ist zu vermeiden.
Sträucher dürfen maximal 2,50 m hoch wachsen.
Bäume brauchen einen Mindestabstand zur Nachbarparzelle: 2 m für Obst- und Zierbäume, 1 m für Beerensträucher.
3. Bauten & Einrichtungen
Gartenlaube: Maximal 24 m² groß, nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet.
Gewächshaus: Maximal 4 m² Grundfläche und 2 m hoch.
Teich: Maximal 8 m² groß und 1,10 m tief.
Badebecken: Bis 3.000 Liter und 50 cm Wassertiefe erlaubt, chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet.
Feuerstellen: Feuerschalen und Grills sind erlaubt, Rauchentwicklung sollte aber die Nachbarn nicht stören.
Alle Baumaßnahmen müssen vorher beim Vorstand beantragt und genehmigt werden.
4. Tiere im Garten
Haustiere sind nicht dauerhaft im Garten zu halten.
Hunde sind nur an der Leine erlaubt.
Das Füttern fremder Katzen ist untersagt.
Bienenhaltung ist in der Gartenanlage nicht gestattet.
5. Ordnung & Wege
Jeder Pächter ist für die Pflege der Wege entlang seiner Parzelle verantwortlich.
Hecken dürfen maximal 1,20 m hoch sein.
Gemeinschaftsflächen dürfen nicht für die Lagerung von Materialien genutzt werden.
6. Müll & Kompostierung
Kompostieren ist erlaubt, aber ohne Kompostgruben. Krankes Pflanzenmaterial gehört in den Hausmüll.
Nicht kompostierbare Abfälle müssen selbst entsorgt werden (z. B. im Wertstoffhof).
7. Fahrzeuge & Parken
Autos dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden.
Fahrrad- und Mopedfahren auf den Gartenwegen ist nicht gestattet.
8. Überwachung & Drohnen
Kameras dürfen nur die eigene Parzelle erfassen.
Drohnenflüge über den Gärten sind nicht erlaubt.
9. Gemeinschaftsarbeit
Jeder Pächter leistet jährlich 8 Pflichtstunden für die Gemeinschaft (ab 75 Jahren: 4 Stunden, ab 80 Jahren entfällt die Pflicht).
10. Ruhezeiten & Lärmschutz
Mittagsruhe: 12 – 14 Uhr
Nachtruhe: 21 – 7 Uhr
Sonntags & Feiertags: Kein Rasenmähen, Bohren oder lautes Arbeiten.
Musik ab 22 Uhr bitte in angemessener Lautstärke.
11. Grillen & Feuerstellen
Feuerschalen und Grills sind erlaubt, aber bitte ohne starke Rauchentwicklung.
Nur trockenes, unbehandeltes Holz verwenden.
12. Rücksicht & Miteinander
Ein freundliches und rücksichtsvolles Miteinander macht die Gartenanlage für alle angenehm. Bitte haltet euch an die Regeln, damit der Garten für alle ein Ort der Erholung bleibt.