🧹 Gartenordnung 🧹

Die vollständige Gartenordnung zum herunterladen findet ihr hier ➡️ (Link)

Kurzfassung

Damit unsere Gartenanlage ein angenehmer Ort für alle bleibt, gibt es einige Regeln, die für alle Pächter gelten.


1. Nutzung des Gartens

  • Der Garten dient der Erholung und dem Anbau für den Eigenbedarf. Gewerbliche Nutzung ist nicht erlaubt.

  • Nachhaltiges Gärtnern ist erwünscht: Chemische Unkrautvernichter sind verboten, Pflanzenschutzmittel nur, wenn sie für den privaten Gartenbau zugelassen sind.

2. Pflege & Pflanzen

  • Der Garten muss gepflegt werden. Wildwuchs ist zu vermeiden.

  • Sträucher dürfen maximal 2,50 m hoch wachsen.

  • Bäume brauchen einen Mindestabstand zur Nachbarparzelle: 2 m für Obst- und Zierbäume, 1 m für Beerensträucher.

3. Bauten & Einrichtungen

  • Gartenlaube: Maximal 24 m² groß, nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet.

  • Gewächshaus: Maximal 4 m² Grundfläche und 2 m hoch.

  • Teich: Maximal 8 m² groß und 1,10 m tief.

  • Badebecken: Bis 3.000 Liter und 50 cm Wassertiefe erlaubt, chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet.

  • Feuerstellen: Feuerschalen und Grills sind erlaubt, Rauchentwicklung sollte aber die Nachbarn nicht stören.

  • Alle Baumaßnahmen müssen vorher beim Vorstand beantragt und genehmigt werden.

4. Tiere im Garten

  • Haustiere sind nicht dauerhaft im Garten zu halten.

  • Hunde sind nur an der Leine erlaubt.

  • Das Füttern fremder Katzen ist untersagt.

  • Bienenhaltung ist in der Gartenanlage nicht gestattet.

5. Ordnung & Wege

  • Jeder Pächter ist für die Pflege der Wege entlang seiner Parzelle verantwortlich.

  • Hecken dürfen maximal 1,20 m hoch sein.

  • Gemeinschaftsflächen dürfen nicht für die Lagerung von Materialien genutzt werden.

6. Müll & Kompostierung

  • Kompostieren ist erlaubt, aber ohne Kompostgruben. Krankes Pflanzenmaterial gehört in den Hausmüll.

  • Nicht kompostierbare Abfälle müssen selbst entsorgt werden (z. B. im Wertstoffhof).

7. Fahrzeuge & Parken

  • Autos dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden.

  • Fahrrad- und Mopedfahren auf den Gartenwegen ist nicht gestattet.

8. Überwachung & Drohnen

  • Kameras dürfen nur die eigene Parzelle erfassen.

  • Drohnenflüge über den Gärten sind nicht erlaubt.

9. Gemeinschaftsarbeit

  • Jeder Pächter leistet jährlich 8 Pflichtstunden für die Gemeinschaft (ab 75 Jahren: 4 Stunden, ab 80 Jahren entfällt die Pflicht).

10. Ruhezeiten & Lärmschutz

  • Mittagsruhe: 12 – 14 Uhr

  • Nachtruhe: 21 – 7 Uhr

  • Sonntags & Feiertags: Kein Rasenmähen, Bohren oder lautes Arbeiten.

  • Musik ab 22 Uhr bitte in angemessener Lautstärke.

11. Grillen & Feuerstellen

  • Feuerschalen und Grills sind erlaubt, aber bitte ohne starke Rauchentwicklung.

  • Nur trockenes, unbehandeltes Holz verwenden.

12. Rücksicht & Miteinander

Ein freundliches und rücksichtsvolles Miteinander macht die Gartenanlage für alle angenehm. Bitte haltet euch an die Regeln, damit der Garten für alle ein Ort der Erholung bleibt.